Leistungen


Schadengutachten

Sie sind nicht schuld an einem Verkehrsunfall oder an der Beschädigung Ihres Kraftfahrzeuges. Ein anderer hat Ihr Fahrzeug beschädigt - somit ist er laut Gesetz verpflichtet den Ursprungszustand wieder herzustellen.

Liegt der Schaden über der Bagatellschadengrenze von 715,81€, dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen ein Gutachten zu erstellen. Sie verstoßen nicht gegen die Schadenminderungspflicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Urteil mit dem Aktenzeichen VI ZR 365/03 vom 30. November 2004.

Mit einem technisch fundiertem, objektiven Schadensgutachten sichern wir Ihre berechtigten Ansprüche! Wir erstellen unsere Gutachten völlig unabhängig und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für vollständigen Schadenersatz und eventuellen späteren Verkauf Ihres Fahrzeuges.

Sie haben das Recht einen Gutachter ihres Vertrauens zu wählen. Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Gutachter muss von Ihnen nicht akzeptiert werden!

Sie entscheiden, ob der Schaden repariert, oder ob Sie sich die Schadenssumme ausbezahlen lassen möchten. In beiden Fällen ist es aber ratsam ein Gutachten bei uns erstellen zu lassen.